Sunset


Vertragsbedingungen

1.Leistungsumfang

Gegenstand unserer Leistung ist die aktive Teilnahme des Mitseglers als Crewmitglied auf einem Hochseetörn.

Der sportliche Charakter des Törns steht im Vordergrund. Die Segelschule erwartet vom Mitsegler eine aktive und flexible Einstellung zu allen auftretenden Problemen. Die aktive Teilnahme bezieht sich auch auf die Hilfe unter Anleitung bei auftretenden Reparaturen und der Behebung von Havarien, soweit dies die Möglichkeiten und Fähigkeiten des Mitseglers erlauben. Nötige Reparaturen können zu unvorhergesehenen Hafenaufenthalten führen. Seeklarmachen und Einkaufen der Verpflegung gehören zur aktiven Teilnahme.

Die Segelschule übernimmt keine Garantie für das Funktionieren der technischen und elektronischen Ausrüstung. Im Vordergrund steht die klassische Seemannschaft.


2.Teilnahmegebühr

Falls der Törn aus Gründen, welche die Segelschule zu vertreten hat, nicht oder nicht in vollem zeitlichen Umfange durchgeführt werden kann, vermindert sich die Teilnahmegebühr im Verhältnis des Zeitraumes, in dem sich der Mitsegler an Bord befand, zu dem Zeitraum, für den der Törn geplant war.

Die An- und Abreise organisiert der Mitsegler selbst, deren Kosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind.

Der Mitsegler bezahlt außerdem die Verpflegung anteilig unter Freihaltung des Schiffsführers sowie Diesel, Gas, Hafengebühren und Endreinigung der Yacht.

50% der Teilnahmegebühr werden fällig bei Abschluss des Vertrages, die weiteren 50% vier Wochen vor Törnbeginn.

Überweisungen auf unser unten stehendes Konto.


3.Rücktritt durch Mitsegler, Ersatzperson vor Törnbeginn

a)Der Mitsegler kann von der Törnteilnahme vor dessen Beginn zurücktreten. In diesem Fall werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:

Bis zum 50. Tag vor Törnbeginn 10% der Teilnahmegebühr

Vom 49. bis 30. Tag vor Törnbeginn 20% der Teilnahmegebühr

vom 29. bis 22. Tag vor Törnbeginn 50% der Teilnahmegebühr

vom 21. bis 15. Tag vor Törnbeginn 75% der Teilnahmegebühr

ab dem 14. Tag vor Törnbeginn 100% der Teilnahmegebühr

b)Jeder Mitsegler kann sich nach einer entsprechenden Mitteilung an die Segelschule durch eine Ersatzperson vertreten lassen, wenn die Segelschule der Nominierung der Ersatzperson nicht widerspricht, weil die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen des Törns nicht genügt. Die Ersatzperson kann auch von der Segelschule nominiert werden.


4.Rücktritt und Kündigung durch die Segelschule

Die Segelschule kann vom Vertrag vor Beginn des Törns zurücktreten, falls das Schiff aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht.

Dasselbe gilt, wenn die Yacht so beschädigt ist, dass ihr Einsatz unmöglich ist.

Ferner kann die Segelschule vom Vertrag zurücktreten, wenn die zur sicheren Führung der Yacht erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem speziellen Fall informiert die Segelschule den Mitsegler spätestens 2 Wochen vor Törnbeginn und erstattet dem Mitsegler die geleistete Teilnahmegebühr.

Wenn der Mitsegler während des Törns in einer Weise schwer gegen seemännische Gepflogenheiten verstößt, die die Sicherheit des Schiffes oder die Gesundheit der Mitsegler gefährden, oder andere Verhaltensweisen an den Tag legt, die die Erreichung des Törnziels, die Funktion oder Zusammenarbeit der Crew oder die Sicherheit an Bord gefährden, kann der Schiffsführer nach vorheriger Abmahnung den Mitsegler von Bord weisen und die Segelschule den Vertrag damit während des Törns außerordentlich kündigen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.


5.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mitseglervertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mitseglervertrages zur Folge.


Bankverbindung Segelschule Käpt`n Prüsse:

Haspa
IBAN: DE87 2005 0550 1501 0141 02
BIC: HASPDEHHXXX